Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Das Umzugsunternehmen führt seine Verpflichtungen mit der üblichen Sorgfalt durch. Unvorhergesehene Leistungen, die über den Vertragsumfang hinausgehen, erfordern eine zusätzliche Vergütung.
Umzüge können als Sammelguttransport ausgeführt werden.
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
2. Pflichten des Absenders
Der Absender ermächtigt den Arbeitgeber oder die Agentur, die Umzugskosten direkt an das Unternehmen zu zahlen.
Der Absender muss empfindliche Geräteteile (Waschmaschinen, Plattenspieler, Elektronik) sichern.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen.
3. Installationsarbeiten
Das Personal kann keine Elektro-, Gas- oder Installationsarbeiten durchführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Das Unternehmen ist nur für die sorgfältige Auswahl von vermittelten Handwerkern verantwortlich.
4. Kommunikation und Versicherung
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Missverständnisse bei nicht schriftlicher Kommunikation.
Das Unternehmen überträgt Versicherungsrechte auf Berechtigte auf Anfrage.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind vor dem Entladen (Inland) oder vor dem Verladen (Ausland) fällig. Barzahlung oder gleichwertige Zahlung erforderlich.
6. Haftung (§451g HGB)
Die Haftung gilt gemäß HGB für Umzüge innerhalb/außerhalb Deutschlands mit verschiedenen Transportmethoden.
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes entsteht.
Maximale Haftung: 620 € pro Kubikmeter Laderaum; dreifache Frachtkosten bei Lieferverzögerungen.
Das Unternehmen ist von der Haftung befreit bei unvermeidlichen Umständen, die über zumutbare Sorgfalt hinausgehen.
7. Besondere Ausschlüsse
- Edelmetalle, Juwelen, Währung, Dokumente
- Unzureichende Verpackung/Beschriftung durch den Absender
- Handhabung durch den Absender beim Be-/Entladen
- Nicht verpackte Güter in Containern
- Übergroße/übergewichtige Gegenstände (mit Vorwarnung)
- Lebende Tiere oder Pflanzen
- Inhärente Mängel, die Schäden verursachen
8. Schadensanzeige
- Güter bei Lieferung auf sichtbare Schäden prüfen
- Innerhalb von 24 Stunden melden oder auf dem Empfangsschein dokumentieren
- Versteckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden
- Lieferverzögerungen: 21 Tage zur Meldung
- Meldung muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax, E-Mail)
- Fristgerechtes Absenden wahrt die Gültigkeit des Anspruchs
9. Gefahrgut
Der Absender muss das Unternehmen schriftlich über gefährliche Güter und deren Beschaffenheit informieren.
10. Vertragsbeendigung
Es gelten die §§ 415, 346 ff HGB.
Kontakt
Hansen Umzüge Berlin
Mittelbuschweg 12-13
12055 Berlin
Telefon: 030 / 56 82 61 81
E-Mail: info@hansen-umzuege.de
